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Die Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung (MAV) fungiert gemäß Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) als Bindeglied zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer. Sie vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Dienstgeber und den Tarifgremien des Dritten Weges. Sie setzt sich aktiv dafür ein, dass alle gut und gerecht behandelt  werden. Im regelmäßigen Austausch arbeitet die MAV vertrauensvoll mit dem Dienstgeber zusammen.

Die Wahlen finden alle vier Jahre statt. Die MAV besteht (bei einer Mitarbeiterzahl über 1000) aus 15 Mitgliedern.

Die Aufgaben der MAV

Die MAV achtet darauf, dass alle Mitarbeiter gerecht behandelt werden, zum Beispiel durch die Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien.

  • Sie kümmert sich um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern und setzt sich beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden.
  • Sie kann Maßnahmen beantragen oder vorschlagen.
  • Sie begleitet Gespräche.
  • Sie wirkt auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin.
  • Sie setzt sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein.
  • Sie wirkt in Gremien mit.

Diese Tätigkeitsbereiche und Verantwortungen sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Dort ist auch festgeschrieben, welche Rechte die MAV hat, um sich zu beteiligen.

Die Rechte der MAV

Zustimmung
Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die MAV das Recht, möglichen Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind zum Beispiel Einstellungen,  Eingruppierungen,  Versetzungen, Einführungen von technischen Einrichtungen, mit denen das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter überwacht werden können.

Anträge
Die MAV kann Maßnahmen zum Beispiel zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen.  

Dienstvereinbarungen
Die MAV kann Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, zum Beispiel zu allgemeinen Arbeitszeitregelungen oder zur Umsetzung von Sozialplänen.

Anhörung und Mitberatung
Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn zum Beispiel Kündigungen geplant sind.

Vorschläge
Soll über bestimmte Fragen entschieden werden, kann die MAV dem Dienstgeber einen Vorschlag  unterbreiten, zum Beispiel zu Maßnahmen der Beschäftigungssicherung.

Information
Der Dienstgeber muss die MAV informieren, zum Beispiel über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Einrichtung oder Änderungen und Ergänzungen des Stellenplans.

Team & Kontakt

Sie erreichen uns

Sie finden die MAV in der 7. Etage, Altbau, nahe der Schulungsräume.

Tel  0621 424-4544
Fax 0621 424-4542
E-Mail: mail_mav@theresienkrankenhaus.de

Ansprechpartner MAV (Mitarbeitervertretung)

Reimar Lamade
MAV Vorsitzender
Dr. med. Jochen Hachenberger
Stellvertretender Vorsitzender der MAV
Lorna Franz
Schriftführerin
Alexander Karl
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ansprechpartner JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung)

Marcello Allgeier
JAV
Sebastian Kölbl
JAV
 
 

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